Außenwirtschaftsverkehr

Außenwirtschaftsverkehr
nach § 1 AWG der Waren-, Dienstleistungs, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit  fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit  Auslandswerten und Gold zwischen  Gebietsansässigen. Der A. ist grundsätzlich frei und unterliegt nur den Beschränkungen, die das  Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder darauf beruhende Rechtsverordnungen vorschreiben.

Lexikon der Economics. 2013.

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